gesetzliche Treuhand-Auflagen
Gibt es gesetzliche Auflagen für einen Treuhänder?
Ja, es gibt in Deutschland gesetzliche Treuhand-Auflagen, die ein Treuhänder erfüllen muss, wenn er die Geschäftsführung einer UG (haftungsbeschränkt) oder GmbH übernimmt. Hier sind die wichtigsten Punkte:
1. Allgemeine Anforderungen an die Geschäftsführung
- Handlung im Interesse der Gesellschaft: Der Geschäftsführer ist verpflichtet, zum Wohle der Gesellschaft zu handeln (§ 43 GmbHG).
- Pflichten nach GmbHG: Ein Treuhänder, der als Geschäftsführer einer UG oder GmbH fungiert, muss alle Aufgaben eines Geschäftsführers wahrnehmen, z. B. Buchführung, Erstellung von Jahresabschlüssen und Einhaltung steuerlicher Pflichten.
- Sorgfaltspflichten: Der Geschäftsführer muss die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anwenden (§ 43 Abs. 1 GmbHG).

2. Haftungsfragen
- Persönliche Haftung: Ein Geschäftsführer (auch ein Treuhänder) kann für Pflichtverletzungen persönlich haftbar gemacht werden (§ 43 Abs. 2 GmbHG). Dies gilt z. B. bei:
- Verstoß gegen Steuer- oder Sozialversicherungspflichten.
- Insolvenzverschleppung (§ 15a InsO).
- Pflichtwidrigen Handlungen, die der Gesellschaft schaden.
3. Melde- und Dokumentationspflichten gesetzliche Treuhand-Auflagen

- Eintragung ins Handelsregister: Der Treuhänder als Geschäftsführer muss ins Handelsregister eingetragen werden (§ 39 GmbHG). Seine Position ist daher transparent.
- Offenlegung der Treuhandschaft: Eine Treuhandschaft muss in bestimmten Fällen offengelegt werden, insbesondere gegenüber Behörden, Banken oder bei der Steuerprüfung.
- Transparenzregister: Falls der Treuhänder auch wirtschaftlich Berechtigter ist, muss dies im Transparenzregister eingetragen werden (§ 20 GwG).
4. Anforderungen durch das Geldwäschegesetz (GwG)
- Prüfung wirtschaftlich Berechtigter: Der Treuhänder ist verpflichtet, die Identität der wirtschaftlich Berechtigten zu prüfen und anzugeben.
- Risikomanagement: Ein Treuhänder, der in der Geschäftsführung tätig ist, unterliegt erhöhten Anforderungen zur Prävention von Geldwäsche.
5. Steuerliche Pflichten gesetzliche Treuhand-Auflagen
- Steuerliche Vertretung: Der Treuhänder als Geschäftsführer trägt Verantwortung für die korrekte Erfüllung steuerlicher Pflichten, z. B. Abführung von Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer.
- Haftung bei Steuerschulden: Bei Verstößen gegen steuerliche Verpflichtungen kann der Treuhänder-Geschäftsführer nach § 69 AO (Abgabenordnung) persönlich haften.
6. Besonderheiten bei Treuhandverhältnissen gesetzliche Treuhand-Auflagen
- Treuhandvertrag: Der Treuhänder benötigt einen schriftlichen Vertrag mit dem Treugeber, der die Rechte und Pflichten klar regelt.
- Geheimhaltungspflichten: Der Treuhänder ist verpflichtet, das Treuhandverhältnis gegenüber Dritten zu wahren, sofern keine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht.
- Interessenkonflikte vermeiden: Der Treuhänder darf nicht in einer Weise handeln, die seine Treuepflicht gegenüber dem Treugeber verletzt.
7. Besondere Anforderungen an Treuhänder
- Qualifikation: Treuhänder, die die Geschäftsführung übernehmen, sollten über ausreichende Kenntnisse im Gesellschaftsrecht, Steuerrecht und Buchhaltung verfügen.
- Berufsrechtliche Regelungen: Wenn der Treuhänder ein Angehöriger eines reglementierten Berufs (z. B. Steuerberater, Rechtsanwalt) ist, unterliegt er zusätzlich berufsrechtlichen Vorschriften.
Zusammenfassung
Ein Treuhänder, der die Geschäftsführung einer UG oder GmbH übernimmt, hat die gleichen Pflichten und Haftungsrisiken wie jeder andere Geschäftsführer. Die Einhaltung der rechtlichen und steuerlichen Vorgaben ist essenziell. Es ist empfehlenswert, die Tätigkeit mit anwaltlicher oder steuerlicher Beratung zu begleiten, um Risiken zu minimieren und den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.
Beachten Sie bitte unsere ausführlichen Infos über Treuhänder. Bei Fragen kontaktieren Sie uns bitte über den Programmpunkt „Kontakt“ im Menü.



